Krankenversicherungen
Keine private Absicherung ohne Risikoprüfung
Zu den entscheidenden Unterschieden zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zählt, dass sich die Aufnahmemodalitäten stark voneinander unterscheiden.
So gehört zu den zwingenden Bedingungen einer Privaten, dass grundsätzlich eine Risikoprüfung vor dem Abschluss eines Vertrages ansteht, während der gesetzliche Schutz von jedem in Anspruch genommen werden kann.
Den privaten Versicherern geht es darum, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gegebenheiten zu überprüfen.
Überprüft werden diese Risiken lediglich zur Antragstellung. Wurde erst einmal ein Vertrag geschlossen und der Versicherte erkrankt und erleidet dadurch eine dauerhafte Verschlechterung seines Gesundheitszustandes, ist es den Privaten untersagt, grundlegende Veränderungen an den Vertragskonditionen vorzunehmen.
Zu aller erst werden die sogenannten objektiven Risiken des Antragstellers überprüft. Dazu gehören Kriterien wie der Beruf, das Geschlecht, chronische Leiden, das Eintrittsalter und eventuelle Vorerkrankungen.
In der Regel übernehmen spezielle Gutachter und Ärzte die Aufgabe einer Gesundheitsprüfung, bevor einer Aufnahme in die private Krankenversicherung stattgegeben werden kann.
Meist besteht ein solcher Antrag aus drei separaten Teilen.
Im ersten werden die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers abgefragt und die beantragten Leistungen müssen dargestellt werden. Dazu gehören Kriterien wie Tarifbeiträge, der Versicherungsbeginn und genaue Tarifbezeichnungen. Diese Faktoren kann der Antragsteller auch benutzen, um Vergleiche zwischen unterschiedlichen Anbietern ziehen zu können.
Zu den Fragen, die im Vorfeld abgeklärt werden müssen, gehören auch die nach eventuell bestehenden Krankenzusatzversicherungen für Hilfsmittel und Zahnersatz.
Als besonders relevant gestalten sich die versicherungsmedizinischen Daten, die immer erhoben werden. Genaue Auskünfte über das Gewicht, die Körpergröße und den aktuellen gesundheitlichen Zustand werden aufgenommen. In der Regel wollen private Krankenversicherer auch Einzelheiten zu ambulanten Behandlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, zu stationären Behandlungen und regelmäßige Medikamenteneinnahmen erfahren.
Auch Angaben zu bereits bestehenden Gebrechen, Erwerbsminderungen, chronischen Leiden und Anomalien gehören zu den versicherungsmedizinischen Daten, die vor einem Vertragabschluss abgefragt werden.
Letztendlich gibt der abschließende Teil des Versicherungsantrags dem Antragsteller Auskünfte darüber, wie die gesetzlichen Bestimmungen und die vertraglichen Regelungen aussehen. Nicht zu unterschätzen ist hierbei der Hinweis, dass eine vorvertragliche Anzeigepflicht besteht und eine Nachmeldepflicht eingehalten werden muss, falls zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem der Aufnahme in die Versicherung, Erkrankungen vorliegen oder Behandlungen durchgeführt wurden.
Eine wahrheitsgemäße Beantwortung aller vertragsrelevanten Fragen gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Private.
on August 28th, 2007 at 10:16 pm
[…] unabhängig vom Einkommen wie alle anderen Freiberufler oder Selbstständigen auch, die private Krankenversicherung […]
on August 29th, 2007 at 10:04 am
[…] Selbstständige und Künstler ebenfalls die Möglichkeit, von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung zu profitieren. Auch können sich Beihilfeberechtigte wie Abgeordnete der Länder und des […]