In der gesetzlichen Krankenkasse kommen sich Viele oft vor, wie Menschen zweiter Klasse. Den Wunsch in die private Krankenversicherung zu wechseln, können sich aber nicht alle erfüllen.
Die Mitglieder der PKV sind entweder freiberuflich, selbstständig, Studenten, Beamte oder ihr jährliches Bruttoentgelt liegt über der Jahresentgeltgrenze. Diese Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu angepasst, so auch für das kommende Jahr.
Ab 2012 müssen Angestellte, die sich privat krankenversichern wollen, ein Bruttoentgelt von mindestens 4237,50 Euro monatlich aufweisen, im Jahr also über 50.850 Euro verdienen.
Begriffsklärung
Die Begriffe Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze werden gern verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze und die Jahresentgeltgrenze können synonym verwendet werden und beschreiben die Grenze, ab der sich Versicherte privat krankenversichern lassen können. Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen, ist die Grenze des Gehaltes, bis zu dem Versicherte Sozialabgaben zahlen müssen. Liegt ihr Gehalt darüber, steigen die Beiträge zu den Versicherungen nicht weiter an.

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