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Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Posted in Krankenversicherung by finore on the March 26th, 2010

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet ein sehr großes Leistungsspektrum im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in welcher die meisten Bürger versichert sind.

Etwa 80 Prozent der deutschen Bürger sind in einer Krankenkasse, also der gesetzlichen Krankenversicherung, versichert. Ihnen ist das Schlagwort 2-Klassen-Medizin gut geläufig, weshalb sie bei den Vorzügen, die das Privatpatienten-Dasein bedeutet, häufig zuerst an die besseren Leistungen denken: keine Einschränkungen bei den Medikamenten, keine Zuzahlungen, dafür schnellere Terminevergabe, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, das Einbettzimmer und so weiter.

Doch tatsächlich bietet die private Krankenversicherung weitaus mehr Vorzüge. Nicht nur, dass bei einem Arztbesuch die Praxisgebühr entfällt und auch Überweisungen nicht zwingend erforderlich sind. Die freie Arzt und Krankenhauswahl ist ebenfalls ein entscheidender Vorteil. So kann jeder Arzt aufgesucht werden, auch wenn keine Kassenzulassung vorhanden ist. Und auch wer ein besonderes Krankenhaus, beispielsweise wegen seiner Spezialisierung auf eine bestimmte Behandlung, wählen möchte, muss nicht um die Übernahme der Kosten fürchten.

Darüber hinaus unterliegen die niedergelassenen Kassenärzte der Budgetierung, die jeder Arztpraxis finanzielle Grenzen für den Patienten, für Medikamente und fürs Quartal aufzwingt. Das betrifft jedoch nur die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten, nicht die der Privatpatienten. Zudem haben privat Versicherte Einblick in die Abrechnung ihrer Ärzte, was für mehr Transparenz sorgt.

Schließlich haben privat Versicherte auch den Vorteil, dass ihr Versicherer nicht einfach Leistungen kürzen kann, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Dem Versicherungsverhältnis liegt ein privatrechtlicher Vertrag zugrunde. Das bedeutet, dass an dem vertraglich Geregelten nicht einfach etwas geändert werden darf. Das heißt für die Leistungen konkret, dass nur eine Leistungserweiterung oder eine Anpassung an den medizinisch-technischen Fortschritt möglich ist, nicht aber eine Leistungskürzung.

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