Eine Krankenversicherung gehört in Deutschland immer noch zu den Pflichtversicherungen. Allerdings gibt es zwei unterschiedliche Systeme, zum einen die gesetzlichen Krankenkassen und zum anderen die private Krankenversicherung.
Wer als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamter, Selbstständiger, Freiberufler oder Student (die sich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen können) ist, kann Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden. Hier gestalten sich nicht nur die Aufnahmebedingungen individuell verschieden, auch die Beitragszahlungen sind Verhandlungssache. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Eintrittsalter, nach dem Geschlecht und der Krankengeschichte. Allerdings kann man bei Vertragsabschluss Beitragsrückerstattungen aushandeln. Das bedeutet, wenn man als Versicherter in der Privaten Krankenversicherung ein Jahr lang keine Leistung seiner Versicherungsgesellschaft in Anspruch nimmt, kann man einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen.
Es gibt momentan drei unterschiedliche Systeme. Erstens, die Pauschalleistung, bei der es sich um eine vertraglich garantierte Rückerstattung handelt. Hier gestaltet sich die Rückerstattung je nach Leistungsfreiheit von zuerst 3 bis zu 6 Monatsbeiträgen. Diese Art der Beitragsrückerstattung ist vom Geschäftserfolg der Versicherungsgesellschaft unabhängig. Ebenso verhält sich der Leistungsfreiheitsrabatt. Dieser steigt jährlich bis zu 50 Prozent des regulären Beitrages. Selbst, wenn doch wieder ein Arztbesuch von Nöten ist, wird der Rabatt nicht gleich vollständig gestrichen, sondern nur langsam reduziert. Die dritte Variante ist die geschäftserfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Diese erfolgt je nach Wirtschaftlichkeit des Unternehmens in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen.
Die Höhe und Art der Beitragsrückerstattung wird bei Vertragsabschluss zwischen den Vertragspartner frei verhandelt und festgelegt.
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