Einblick in die Welt der Privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung ist, wie der Name bereits andeutet, privatrechtlich organisiert. Das heißt, zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Über die Höhe der Beiträge entscheidet bei diesem Vertrag nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, das Arbeitseinkommen, sondern das Geschlecht, das Eintrittsalter, die bisherige Krankengeschichte und der momentane Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Der Antragssteller kann zwischen drei Arten der Absicherung bei der PKV wählen. Einmal die Vollversicherung, das heißt die Versicherungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten aus Krankheit oder Unfall. Bei der Teilversicherung, wird nur ein Teil der Krankheitskosten übernommen und eine Zusatzversicherung sichert nur zusätzliche Risiken ab, wie zum Beispiel eine Zahnzusatz- oder eine Auslandskrankenversicherung.
In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Aber nicht alle deutschen Bundesbürger dürfen in die Private Krankenversicherung eintreten. Zu den privilegierten Bürgern zählen Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Studenten, die sich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Wer einmal in der PKV versichert ist, kann nicht einfach, wenn ihm/ihr danach ist, wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln; es sein denn, das Einkommen ist unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gerutscht oder die Selbstständigkeit ist geendet.
Die Beiträge gestalten sich nach dem persönlichen Lebensumständen des Versicherten und werden zu Beginn des Vertragsabschlusses festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass diese nicht auch steigen können. Wenn zum Beispiel der medizinische Fortschritt gestiegen ist oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich verändert haben, sind Beitragssteigerungen durchaus möglich. Der Vorteil bei der PKV ist allerdings, dass man bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen einen Teil seiner Beiträge auch wieder zurück erstattet bekommen kann. Auch werden nicht gleich von Anfang an alle Beiträge zur Leistungserbringung benutzt, sondern von einem Teil Altersrückstellungen gebildet. Denn mit steigendem Alter steigen auch die gesundheitlichen Belastungen und damit die Kosten aus Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalten.
Nach Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung bekommt der Privatpatient von der Praxis oder dem Krankenhaus eine Rechnung zugesandt. Diese wiederum schickt er seiner Krankenversicherung, die diese dann prüft und darauf basierend über eine Kostenrückerstattung entscheidet.