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Versicherungswechsel?- aber mit Weitsicht!

Posted in Krankenversicherung by admin on the December 10th, 2007

Preisvergleiche sollten selbstverständlich sein und auch in Bezug auf einen Versicherungsschutz Beachtung finden.

Wer bei einer privaten Krankenversicherung ein günstiges Angebot gefunden hat, kann in der Regel ohne Probleme beim gesetzlichen Versicherer kündigen.

Liegen Vertragsunterlagen von der Privaten vor, folgt schnell der grundsätzlich erforderliche Gesundheits- Check, der jeder Aufnahme voran geht. Wichtig ist, alle gesundheitsrelevanten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer hier eventuelle Vorerkrankungen unterschlägt, ohne exakte Angaben über den aktuellen Gesundheitszustand gemacht zu haben, muss im Versicherungsfall mit Leistungseinschränkungen oder gar einer Verweigerung rechnen.

Sind all diese Dinge erledigt, gilt ein Grundsatz: nicht voreilig beim “alten” Versicherer kündigen, bevor man noch keine verbindliche und schriftliche Bestätigung in Händen hält!

Erst wenn diese vorliegt, kann problemlos mit der Vorlage der Versicherungsbescheinigung der privaten Krankenversicherung gekündigt werden. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann in der Regel bis zum übernächsten Kalendermonat kündigen. Da immer häufiger auch gesetzliche Krankenkasse gesonderte Tarife mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung anbieten, gelten hier andere Kündigungsfristen, die es rechtzeitig zu erfragen gilt.

Verdient das gesetzlich versicherte Mitglied in drei aufeinander folgenden Jahren mehr als 47.770 Euro (Versicherungspflichtgrenze) und wird aller Voraussicht diese Einkommenshöhe auch in Zukunft beibehalten, kann mit Wirkung zum Jahresende in die Private gewechselt werden.

Liegt dem Versicherten eine schriftliche Bestätigung der eingereichten Kündigung vor, wird der Wechsel in die private Krankenversicherung offiziell. Dann sollte nicht verpasst werden, rechtzeitig seinen Arbeitgeber darüber zu informieren, da dieser die Hälfte der Beiträge an den Versicherer zahlen muss.

Jedoch ist hier eine Obergrenze festgelegt, die sich an den Höchstbeiträgen in die gesetzliche Krankenkasse orientiert.

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