Wie gestalten sich Beitragshöhe und Leistungen einer Privaten?
Stellt der gesetzlich Versicherte Überlegungen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung an, steht die Frage nach der monatlichen Beitraghöhe wohl im Mittelpunkt.
Zu den entscheidenden Unterschieden zwischen beiden Versicherungsvarianten gehört, dass die Beitragssätze bei der privaten Krankenkasse unabhängig vom Einkommen ausfallen. Vielmehr orientieren sich diese unter anderem an dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem aktuellen Gesundheitszustand sowie dem gewählten Versicherungstarif. Zu den verständlichen Grundsätzen zählt, dass derjenige, der mehr Leistungen vom seinem Versicherer verlangt, auch mehr Geld dafür hinblättern muss.
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der monatlichen Beiträge in die private Krankenversicherung. Hierbei entspricht die Obergrenze dem Betrag, der auch an die Gesetzliche gezahlt werden muss. Wer jedoch mit seinem Versicherer einen Selbstbehalt vereinbart hat, kann nicht davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber diesen anteilig mitfinanzieren muss. Auch für die Wahl eines Versicherungsschutzes der gehobenen Kategorie gilt, dass die entstandenen Mehrkosten dann vom Versicherungsnehmer zu tragen sind.
Grundsätzlich gilt in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass der behandelte Patient zum Vertragspartner des Arztes und der Krankenhäuser wird und selber, bis zu einer festgelegten Grenze, die Rechnungen selber begleichen muss. Für vereinbarte Selbstbeteiligungen git, dass je höher diese vereinbart wurden, desto niedriger auch die monatlichen Beiträge ausfallen. Jedoch sollte der Versicherte hierbei nicht vergessen, dass Familienmitglieder nicht als mitversichert gelten.
Das Leistungsspektrum privater Krankenversicherer gestaltet sich meist umfangreicher, als das der gesetzlichen Krankenversicherer. Nur derjenige, der sich für einen günstigen Basistarif entschieden hat, muss mit medizinischen Leistungen rechnen, die denen der Gesetzlichen entsprechen.
Grundsätzlich bietet die Private aber Leistungen, die Besonderheiten beinhalten wie beispielsweise die freie Arzt- oder Klinikwahl und auch die Unterbringung in einem Einbettzimmer, wenn ein stationärer Aufenthalt nötig ist. Zudem werden bestimmte Kosten in Bezug auf notwendige Medikamente, für Kontaktlinsen und hochwertige Brillengläser, je nach gewähltem Tarif Kosten für Zahnersatz und Behandlungskosten im Ausland übernommen.
Da sich die Konditionen teilweise von Versicherer zu Versicherer unterscheiden, sollte man sich rechtzeitig über die einzelnen Kriterien informieren, bevor eine Versicherungspolice unterschrieben wird.