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Riester- Rente- ertragreiche Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung?

Posted in Versicherungen by admin on the August 27th, 2007

Wer eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis anstrebt um Versorgungslücken im Alter schließen zu können, hat seit einigen Jahren die Möglichkeit, eine Riester- Rente zu vereinbaren.

Dabei gestalten sich die Prinzipien als denkbar einfach: so zahlt der Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens festgelegte Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Fonds oder einen Banksparplan. Dafür erhält er im Gegenzug staatliche Zulagen und kann von Steuerfreibeträgen profitieren.

Als Sicherheitsfaktor gilt zudem, dass Riesterprodukte zertifiziert sind und somit dem Sparer Rückzahlungen garantieren, die wenigstens in Höhe der geleisteten Beträge und einer Mindestverzinsung ausfallen.

Profitierend von der staatlichen Förderung erweist sich die Rendite der Riesterrente als durchaus zufrieden stellend gegenüber vergleichbaren Anlagen.

Einen Anspruch auf die staatliche Förderung durch Steuerfreibeträge und Zulagen können diejenigen in Anspruch nehmen, die gesetzlich rentenversichert sind, sowie Beamte, Zivildienstleistende und Soldaten. Ebenso können auch Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und sogar Arbeitslose davon profitieren. Ebenso gelten kinderreiche Familien als besonders begünstigt und sollten nicht darauf verzichten, auf diese Weise in den Genuss von staatlichen Zulagen zu kommen.

Als bislang ausgeschlossen von dieser Altersvorsorge gelten Selbstständige, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtversicherten zählen. Dieser Personenkreis kann jedoch seit zwei Jahren die Chancen und Möglichkeiten der Rürup- Versicherung in Anspruch nehmen.

Je nach individueller Vertragsgestaltung kann der Versicherte dann von einer lebenslangen Rente profitieren, die mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einsetzt; also konkret nach Vollendung des 65., beziehungsweise des 67. Lebensjahres. Grundsätzlich können Leistungen aus der Riester- Rente auch schon früher, ab dem 60. Lebensjahr, bezogen werden, wenn der Arbeitnehmer auch schon früher eine Rente aus der gesetzlichen Rente bezieht. Jedoch muss man damit rechnen, dass diese Bezüge auch wesentlich geringer ausfallen, als bei einem Rentenbeginn mit 65 oder 67 Jahren.

In der Regel besteht auch die Möglichkeit, das angesparte Vorsorgevermögen zu vererben, wenn der Versicherte vor seinem Rentenbeginn verstirbt. Wenn dieses Kapital und alle steuerlichen Vorteile und Zulagen erhalten bleiben sollen, kann das vererbte Vermögen auf den Riester- Vertrag des noch lebenden Ehepartners überschrieben werden. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner zum Todeszeitpunkt mit dem Berechtigten in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat.

One Response to 'Riester- Rente- ertragreiche Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung?'

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  1. on August 28th, 2007 at 1:59 pm

    […] nach dem Ökonom Bert Rürup benannt wurde, soll als Rürup- Rentenversicherung zusätzlich bestimmten Personengruppen dazu verhelfen, für das Alter Vorsorge zu […]

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