Reiseschecks sorgfältig aufbewahren
(OVB) Reiseschecks gelten allgemein als solides, vor allem sicheres Zahlungsmittel. Denn nach einem Verlust oder Diebstahl ist ein schneller Ersatz in der Regel gewährleistet.
Doch Scheck-Inhaber sollten sorgfältig darauf achten, dass es zu solchen Ernstfällen erst gar nicht kommt. Mitunter verweigern nämlich die ausgebenden Geldhäuser den Ersatz abhanden gekommener Reiseschecks. Und zwar dann, wenn dem Scheck-Inhaber „grob fahrlässiges“ Verhalten nachzuweisen ist. Um einen solchen Fall ging es vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main. Bei näherem Hinsehen hatte sich der geschädigte Urlauber tatsächlich sehr fahrlässig verhalten.
Denn er hatte Reiseschecks im Gegenwert von mehr als 20.000 Euro in seinem Auto deponiert. Der Wagen wurde aufgebrochen, die Schecks entwendet. Unter dem Aktenzeichen 10 U 30/02 gaben die OLG-Richter aus der Hessenmetropole der Scheck ausstellenden Bank recht, sodass der finanzielle Schaden ausschließlich zu Lasten des bestohlenen Urlaubers ging.