Krankenversicherung News


Klare Sprache bei einer Kreditkündigung

Posted in Kredite by Autor on the June 20th, 2007

(OVB) Ein Bankkunde bekam eines Tages Post von seinem Geldhaus. Darin hieß es: „Zahlen Sie bitte diesen Gesamtbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens.

Sollte der Betrag nicht fristgerecht gezahlt werden, sehen wir uns gezwungen, den Vertrag zu kündigen. Dadurch werden weitere Unannehmlichkeiten und Kosten für Sie entstehen, die Sie bei fristgerechter Zahlung vermeiden können.“ Dieses Schreiben war zwar unangenehm, aber der Bankkunde hielt es offenbar für recht ausgewogen und nicht besonders bedrohlich.

Kurze Zeit später jedoch fiel er aus allen Wolken: Sein Geldhaus kündigte den Kredit, der Kunde musste den ausstehenden Betrag auf einen Schlag zurückzahlen. Weil er dies nicht konnte, leitete die Bank Zwangsmaßnahmen wie eine Lohnpfändung ein. Das durfte sie aber nicht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle unter dem Aktenzeichen 3 W 96/04.

Begründung: Das von der Bank dem Kunden zugesandte Schreiben sei nicht ausreichend präzise formuliert gewesen, so dass sich der Kunde nicht über die Konsequenzen habe im Klaren sein können. Mit der Folge: Im vorliegenden Fall war die Kreditkündigung nicht rechtens. Außerdem musste die Bank die eingeleiteten Zwangsmaßnahmen, also die Pfändung des Lohns, wieder abblasen.

Leave a Reply