Geringerer Sparerfreibetrag macht Kapital-Versicherungen attraktiver
(OVB) Zum 1. Januar 2007 ist der Sparerfreibetrag auf 750 Euro pro Jahr und Person beinahe halbiert worden. Dies bedeutet: Kapitaleinkünfte wie Zinsen, die Kalenderjahr darüber hinaus gehen, unterliegen mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers dem Zugriff des Finanzamts. Vor diesem Hintergrund, also unter steuerlichen Gesichtspunkten, werden Investments in Kapital-Versicherungen spürbar attraktiver. Zwar haben solche Policen beim Neuabschluss nach Silvester 2004 ihre früheren Steuervorteile weitgehend verloren. Doch etwas ist noch übrig geblieben. Dies bedeutet: Wer seine Police ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt bekommt, kann die in der so genannten Ablaufleistung enthaltenen Überschüsse zur Hälfte steuerfrei kassieren, sofern der Vertrag zuvor bereits mindestens zwölf Jahre Laufzeit hinter sich gebracht hat. Der Zugriff des Finanzamts erfolgt somit nach dem so genannten Halbeinkünfte-Verfahren, wonach eben nur 50 Prozent der Überschüsse den Fiskus interessiert. Anders indes bei Zinsen. Diese sind in jedem Fall jenseits des besagten Sparerfreibetrages steuerpflichtig. Hier gibt sich das Finanzamt nicht mit der Hälfte zufrieden (siehe auch die aktuelle Ausgabe von “report spezial”).