Anleger sollte wissen, was er tut
(OVB) Erneut ging es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Klage eines Anlegers, der von seiner Bank – im vorliegenden Fall einem Discount-Broker – Schadenersatz für Wertpapierverluste forderte. Diesmal jedoch zog der Kläger vor dem höchsten deutschen Zivilgericht unter dem Aktenzeichen XI ZR 21/03 den Kürzeren. Wie in vielen Fällen hatte ein Anleger einmal mehr seiner Bank mangelnde Risikoaufklärung bei Wertpapiergeschäften vorgeworfen, um auf diese Weise für eingetretene Vermögensverluste entschädigt zu werden. Der BGH befand aber im vorliegenden Fall, dass der Discount-Broker seinen Aufklärungs- und Informationspflichten ausreichend nachgekommen war. Mit Hilfe eines Standardschreibens waren nämlich Kunden über Chancen und Risiken, die mit Wertpapiergeschäften verbunden sind, aufgeklärt worden. Dies war nach Meinung des BGH ausreichend. Zumindest dahin gehend, dass ein Bankkunde und Anleger eigentlich hätte wissen müssen, was bei Wertpapiergeschäften passieren könne.